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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 1 - Branntweinmonopolverordnung (BrMV)

V. v. 20.02.1998 BGBl. I S. 383; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 04.03.1998; FNA: 612-7-12 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 1 Betriebsjahr



Das Betriebsjahr umfaßt den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Das Gleiche gilt für das Geschäftsjahr der Bundesmonopolverwaltung.

 
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