Zitierungen von § 27 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 IndElektroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndElektroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 IndElektroAusbV (zu den §§ 7, 11, 15, 19, 23 und 27) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen Gemeinsame Kernqualifikationen
Anlage 7 IndElektroAusbV (zu § 27) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/zur Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme


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