interne Verweise§ 151 FGO ... gilt für die Zwangsvollstreckung das Achte Buch der Zivilprozessordnung sinngemäß; § 150 bleibt unberührt. Vollstreckungsgericht ist das Finanzgericht. (2) ...
§ 153 FGO ... den Fällen der §§ 150 , 152 Abs. 1 bis 3 bedarf es einer Vollstreckungsklausel ...
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