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Artikel 11 - Sechstes Besoldungsänderungsgesetz (6. BesÄndG)

Artikel 11 (aufgehoben)


Artikel 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert






 

Frühere Fassungen von Artikel 11 6. BesÄndG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.02.2006Artikel 73 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
vom 19.02.2006 BGBl. I S. 334

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 11 6. BesÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 6. BesÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. BesÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel 73 1. BMIBBG Änderung des Sechsten Besoldungsänderungsgesetzes (2032-25)
...  11 des Sechsten Besoldungsänderungsgesetzes vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702), das zuletzt ...