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Synopse aller Änderungen des VIFGG am 18.08.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 18. August 2017 durch Artikel 16 des FANeuReG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des VIFGG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

VIFGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.08.2017 geltenden Fassung
VIFGG n.F. (neue Fassung)
in der am 18.08.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 16 G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Errichtung der Gesellschaft
§ 2 Gegenstand der Gesellschaft
§ 3 Berichte
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

§ 4 Außerkrafttreten
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 4 (neu)




§ 4 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

 


1 Dieses Gesetz tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Gesellschaft mit der im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes gegründeten Gesellschaft privaten Rechts im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge verschmolzen wurde. 2 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt das Datum des Außerkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt.


 
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