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§ 70 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 70 Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie



1Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. 2Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.





 

Frühere Fassungen von § 70 SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2021Artikel 1 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)
vom 10.03.2021 BGBl. I S. 335
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1824
aktuell vorher 01.04.2011Artikel 2 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 24.03.2011 BGBl. I S. 453
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 70 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575
Artikel 1 SozSchPG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 67 bis 70 wie folgt gefasst: „§ 67 Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu ... aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2; Verordnungsermächtigung §§ 68 bis 70 (weggefallen) ". 2. § 67 wird wie folgt gefasst: „§ 67 Vereinfachtes ...

Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 13 SozSchPG II Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 67 bis 70 wie folgt gefasst: „§ 67 Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu ... aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung §§ 69, 70 (weggefallen) ". 2. In der Überschrift zu § 67 werden die Wörter „aufgrund ...

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Artikel 4 RBEGAnpG 2021 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten". b) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 (weggefallen)".  ... Zeiten". b) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „ § 70 (weggefallen) ". c) Folgende Angabe wird angefügt:  ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Wörter „§ 43 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1" ersetzt. 53. In § 70 werden nach dem Wort „Für" die Wörter „Ausländerinnen und" ...

Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)
G. v. 10.03.2021 BGBl. I S. 335
Artikel 1 SozSchPG III Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... zu Bedarfen für Bildung aus Anlass der COVID-19-Pandemie". c) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Einmalzahlung aus Anlass der ... c) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „ § 70 Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie". 2. § 41a Absatz 4 wird wie ... „(1)" wird gestrichen. d) Absatz 2 wird aufgehoben. 5. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Einmalzahlung aus Anlass der ... d) Absatz 2 wird aufgehoben. 5. § 70 wird wie folgt gefasst: „ § 70 Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie Leistungsberechtigte, die für den ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... mit anderen Behörden". n) Die Angaben zu den §§ 67 bis 70 werden wie folgt gefasst: „§§ 67 bis 70 (weggefallen)".  ... zu den §§ 67 bis 70 werden wie folgt gefasst: „§§ 67 bis 70 (weggefallen)". o) Die Angaben zu den §§ 72 und 73 werden wie folgt ... entstehenden Aufwendungen berücksichtigt werden." 51. Die §§ 67 bis 70 , 72 und 73 sowie 75 werden aufgehoben. 52. § 76 wird wie folgt geändert: ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 JobPerspektiveG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Leistungen zur Beschäftigungsförderung". b) Nach der Angabe zu § 70 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 71 Zweites Gesetz zur Änderung ... sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, zugrunde gelegt." 7. Nach § 70 wird folgender § 71 angefügt: „§ 71 Zweites Gesetz zur ...