Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... k) Nach der Angabe zu § 50 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 50a Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Ausbildungsvermittlung". l) Die ... des Auftrages erforderlich ist." 44. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „§ 50a Verarbeitung und Nutzung von Daten für die ... 44. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „§ 50a Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Ausbildungsvermittlung Gemeinsame ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 120 2. DSAnpUG-EU Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 6 Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung". b) Die Angabe zu § 50a wird wie folgt gefasst: „§ 50a Speicherung, Veränderung, Nutzung, ... b) Die Angabe zu § 50a wird wie folgt gefasst: „ § 50a Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung ... 24" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 4. § 50a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 50a Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2602/v200219.htm