§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
Es ist verboten,
- 1.
- Bedarfsgegenstände derart herzustellen oder zu behandeln, daß sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen;
- 2.
- Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen.
interne Verweise§ 47 LMBG Verbringungsverbote ... Erzeugnisse nichts anderes ergibt. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt unbeschadet der § 30 nicht für 1. die Beförderung von Waren unter zollamtlicher ...
§ 50 LMBG Ausfuhr (vom 15.12.2010) ... der Europäischen Union. Satz 1 gilt nicht für Erzeugnisse, die den Verboten des § 30 nicht entsprechen. (3) Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die nach Maßgabe ... und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen finden mit Ausnahme der § 30 auf Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die für die Ausrüstung von Seeschiffen ...
§ 51 LMBG Straftaten ... wer 1. bis 4. (weggefallen) 5. entgegen § 30 Nr. 1 Bedarfsgegenstände herstellt oder behandelt oder entgegen § 30 Nr. 2 ... entgegen § 30 Nr. 1 Bedarfsgegenstände herstellt oder behandelt oder entgegen § 30 Nr. 2 Gegenstände oder Mittel als Bedarfsgegenstände in den Verkehr bringt oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Artikel 3a BMELVBBG Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes ... a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „der §§ 8, 24 oder 30 " durch die Angabe „des § 30" ersetzt. b) Absatz 5 Satz 3 wird ... 2 wird die Angabe „der §§ 8, 24 oder 30" durch die Angabe „des § 30 " ersetzt. b) Absatz 5 Satz 3 wird gestrichen. c) In Absatz 6 werden ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV)
V. v. 21.12.1989 BGBl. I S. 2541; aufgehoben durch § 24 V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350
§ 1 2. GPSGV Anwendungsbereich ... gelten nicht als Spielzeug im Sinne dieser Verordnung. (3) § 30 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes bleibt ...
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