Zitierungen von Anlage 1 Textilkennzeichnungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 TextilKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TextilKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 TextilKennzG
... und Schläuche mit einer Normalbreite von höchstens 5 mm, die aus den in der Anlage 1 Nr. 16 bis 38 genannten Fasern hergestellt werden; die Normalbreite ist die Breite des Bandes oder ...
§ 3 TextilKennzG (vom 08.09.2015)
... In der Rohstoffgehaltsangabe sind die in Anlage 1 festgelegten Bezeichnungen zu verwenden. Für Fasern, die in Anlage 1 nicht aufgeführt ... sind die in Anlage 1 festgelegten Bezeichnungen zu verwenden. Für Fasern, die in Anlage 1 nicht aufgeführt sind, ist eine Bezeichnung entsprechend dem Rohstoff, aus dem sie sich ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bezeichnungen für Fasern in Anlage 1 neu aufzunehmen oder zu streichen, wenn dies zur Erfüllung von Richtlinien der ...
Anlage 2 TextilKennzG Vereinbarte Zuschläge, die zur Berechnung des Gewichts der in einem Textilerzeugnis enthaltenen Fasern verwendet werden müssen (vom 09.09.2010)
...  Nummer der Faser in Anlage 1 Faserart Vomhundertsatz 1 - 2 Wolle und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes
V. v. 14.11.2006 BGBl. I S. 2642
Artikel 1 3. TextilKennzGAnlÄndV
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. Der Anlage 1 wird folgende Nummer 45 angefügt: „45. „Elastomultiester" ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes
V. v. 26.08.2010 BGBl. I S. 1248
Artikel 1 5. TextilKennzGAnlÄndV
... (BGBl. I S. 2766) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Anlage 1 wird folgende Nummer 47 angefügt: „47. „Melamin"  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes
V. v. 27.11.2007 BGBl. I S. 2766
Artikel 1 4. TextilKennzGAnlÄndV
... vom 14. November 2006 (BGBl. I S. 2642), wird wie folgt geändert: 1. Der Anlage 1 wird folgende Nummer 46 angefügt: „46. „Elastolefin"  ...


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