Weingesetz (WeinG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 289
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 2125-5-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 1a Geltungsbestimmung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Weinanbaugebiet
§ 3a Elektronische Kommunikation
§ 3b Durchführung des GAP-Strategieplans, Ermächtigungen
§ 3c (aufgehoben)
2. Abschnitt Anbauregeln
§ 4 Rebanlagen
§ 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
§ 6 Wiederbepflanzungen
§ 6a Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
§ 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
§ 7a Genehmigungsfähigkeit
§ 7b Festlegung von Prioritätskriterien
§ 7c Zuständigkeit und Verfahren
§ 7d Inanspruchnahme von Genehmigungen
§ 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung
§ 7f Anpflanzung zu Forschungs- und Versuchszwecken; Verordnungsermächtigung
§ 8 Klassifizierung von Rebsorten
§ 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
§ 8b (aufgehoben)
§ 8c (aufgehoben)
§ 9 Hektarertrag
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
§ 10 Übermenge
§ 11 Destillation
§ 12 Ermächtigungen
3. Abschnitt Verarbeitung
§ 13 Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
§ 14 Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen
§ 15 Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung
§ 16 Inverkehrbringen und Verarbeiten
4. Abschnitt Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
§ 16a Produktspezifikationen
§ 17 Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
§ 18 (aufgehoben)
§ 19 Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine
§ 20 Qualitätsprüfung der Prädikatsweine
§ 21 Ermächtigungen
§ 22 Landwein
§ 22a Jährliche Kontrollen der Produktspezifikationen
5. Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
§ 22b Schutz geografischer Bezeichnungen
§ 22c Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
§ 22d Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
§ 22e Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014
§ 22f Strengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe
§ 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
§ 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten
§ 23a (aufgehoben)
§ 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben
§ 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
§ 25 Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 26 Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
§ 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
6. Abschnitt Überwachung
§ 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse
§ 28 Besondere Verkehrsverbote
§ 29 Weinbuchführung
§ 30 Begleitpapiere
§ 31 Allgemeine Überwachung
§ 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben
§ 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen
§ 34 Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei
7. Abschnitt Einfuhr
§ 35 Einfuhr
§ 36 Überwachung bei der Einfuhr
8. Abschnitt Absatzförderung
§ 37 Deutscher Weinfonds
§ 38 Vorstand
§ 39 Aufsichtsrat
§ 40 Verwaltungsrat
§ 41 Satzung
§ 42 Aufsicht
§ 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds
§ 44 Erhebung der Abgabe
§ 45 Wirtschaftsplan
§ 46 Abgabe für die gebietliche Absatzförderung
§ 47 Unterrichtung und Abstimmung
9. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 48 Strafvorschriften
§ 49 Strafvorschriften
§ 50 Bußgeldvorschriften
§ 51 Ermächtigungen
§ 52 Einziehung
10. Abschnitt Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
§ 52a Verbraucherinformation
§ 52b Destillation in Krisenfällen
11. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 53 Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrechts
§ 54 Übertragung von Ermächtigungen
§ 55 (aufgehoben)
§ 56 Übergangsregelungen
§ 57 Fortbestehen anderer Vorschriften
§ 57a Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften


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