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Zitierungen von § 7b Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 WeinG Zweck (vom 28.10.2023)
... ist. (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz, mit Ausnahme der §§ 4 bis 12 und der §§ 29 und 30 sowie der auf Grund der vorstehend genannten Vorschriften ...
§ 6 WeinG Wiederbepflanzungen (vom 27.01.2021)
... nach Absatz 3 Satz 1 erlassen wurde und der Antragsteller nicht der Verpflichtung nach § 7b Absatz 2 unterliegt, kann dem Antragsteller genehmigt werden, eine Wiederbepflanzungsgenehmigung auf einer ...
§ 7c WeinG Zuständigkeit und Verfahren (vom 04.07.2017)
... machen. Macht der Antragsteller das Vorliegen von Prioritätskriterien im Sinne des § 7b geltend, hat er nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 geeignete Unterlagen zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
§ 4 WeinV Nachweis des Vorliegens von Prioritätskriterien (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes) (vom 12.01.2016)
... Der Nachweis, dass das in § 7b Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes festgelegte Prioritätskriterium erfüllt ist, ist durch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes) (1) Der Nachweis, dass das in § 7b Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes festgelegte Prioritätskriterium erfüllt ist, ist durch ...

Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.06.2017 BGBl. I S. 1942
Artikel 1 WeinRuaÄndG Änderung des Weingesetzes
... „Absatz 2" durch die Wörter „Absatz 3" ersetzt. 3. In § 7b Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „15. Dezember 2015" durch die Angabe „15. Dezember 2014" ...

Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 74
Artikel 1 10. WeinGAndG Änderung des Weingesetzes
... 2018, 2019 und 2020" durch die Angabe „2016 bis 2023" ersetzt. 9. In § 7b Absatz 1 werden die Wörter „2015/560 der Kommission vom 15. Dezember 2014 zur Ergänzung der ...
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