Zitierungen von § 23 Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a WeinG Produktspezifikationen (vom 27.01.2021)
... in § 23 Absatz 1 und 2 sowie in diesem Abschnitt geregelten Bestimmungen über die Anforderungen und Eigenschaften ...
§ 22b WeinG Schutz geografischer Bezeichnungen (vom 15.10.2014)
... abgegrenzt sind, soweit diese Namen in einem in der Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 4 geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen sind, sowie 3. die Namen ...
§ 24 WeinG Bezeichnungen und sonstige Angaben (vom 15.10.2014)
... nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung die Verwendung einer oder mehrerer der in § 23 Absatz 1 genannten Bezeichnungen an strengere Regelungen zu knüpfen, als sie für das in ...
§ 50 WeinG Bußgeldvorschriften (vom 28.10.2023)
... einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 7. entgegen § 23 Absatz 1a eine Angabe macht, 8. entgegen § 26 Abs. 1 für ein Getränk, das kein ...
§ 57 WeinG Fortbestehen anderer Vorschriften (vom 27.01.2021)
... 3 und 5, § 17, § 20 Abs. 1 bis 5 und 7, § 22 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 erster Halbsatz, § 23 Abs. 2 und 3 , § 24 Abs. 2 und 3, § 27 Abs. 2 Nr. 2 bis 5, § 30 Abs. 1 bis 3 Satz 1 Nr. 8, Abs. 5 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
§ 29 WeinV Eintragung von Lagen und Bereichen (zu § 23 Abs. 3 des Weingesetzes)
§ 32a WeinV Classic (zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Weingesetzes) (vom 20.12.2018)
... geerntet worden sind, beträgt, 5. zur Angabe der Herkunft ein in § 23 Abs. 1 des Weingesetzes genannter Name nicht angegeben wird, 6. der Jahrgang angegeben wird, 7. ...
§ 32b WeinV Erstes Gewächs und Großes Gewächs (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Weingesetzes) (vom 29.10.2022)
... aufweist, 6. eine Einzellage oder eine kleinere geografische Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes angegeben wird, 7. der Jahrgang angegeben wird, 8. er die nach den ...
§ 39 WeinV Geografische Angaben (zu § 24 Absatz 2 und 3 Nummer 4 und 5 in Verbindung mit § 54 Absatz 1 des Weingesetzes) (vom 29.10.2022)
... abgegeben werden, 3. einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes verwendet, a) ist diesem deutlich lesbar und unverwischbar in gleicher Farbe und in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 02.10.2014 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 8. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... abgegrenzt sind, soweit diese Namen in einem in der Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 4 geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen sind," eingefügt. ... und Beschreibung der aromatisierten Weinerzeugnisse zu erlassen." 20. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 753; 2008 S. 27
Artikel 1 3. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... 2 Satz 1, Abs. 3 bis 5, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4 Satz 1, § 21 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 3, § 29 ... zuerkannt, wenn eine Anreicherung nicht vorgenommen worden ist." 8. Dem § 23 Abs. 1 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. bei anderen Erzeugnissen, ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG
... Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe". i) Die § 23 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer ... i) Die § 23 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten". j) Nach der § 23 betreffenden ... 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten". j) Nach der § 23 betreffenden Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt:  ... Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung". 26. Vor § 23 werden folgende §§ 22b bis 22d eingefügt: „§ 22b Schutz ... von Weinen mit gebietstypischem Charakter dient." 27. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten". b) Die Absätze 1 und 2 werden wie ... eine Stellungnahme nach § 22c Absatz 3 abzugeben ist." 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 3 BMELV-EUAnpG Änderung des Weingesetzes
... 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 21 Absatz 3, § 22a Absatz 1, § 22d Nummer 1, § 23 Absatz 1, § 25 Absatz 2 Nummer 1, § 26 Absatz 1, § 27 Absatz 1 Satz 1, § 31 ...

Neunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 9. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... nach Artikel 118i der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erfasste abgegrenzte Gebiet liegt. § 23 Absatz 1 des Weingesetzes ist nicht anzuwenden. (6) Ein Wein, der mit einer im ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Artikel 1 7. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... das Wort „EG-Recht" durch das Wort „EU-Recht" ersetzt. 20. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung die Verwendung einer oder mehrerer der in § 23 Absatz 1 genannten Bezeichnungen an strengere Regelungen zu knüpfen, als sie für das in ...

Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Artikel 1 WeinRuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... die Wörter „oder einer kleineren geografischen Einheit gemäß § 23 Absatz 1 des Weingesetzes" eingefügt. b) Nach Satz 1 wird folgender Satz ...

Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 74
Artikel 1 10. WeinGAndG Änderung des Weingesetzes
...  „§ 8 Klassifizierung von Rebsorten". e) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer und größerer ... e) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „ § 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten". 2. Nach § ... 1 werden die Wörter „Die in diesem Abschnitt" durch die Wörter „Die in § 23 Absatz 1 und 2 sowie in diesem Abschnitt" ersetzt. 14. § 17 Absatz 4 wird aufgehoben. ... mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu erlassen." 16. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten". b) Absatz 1 ... einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 7. entgegen § 23 Absatz 1a eine Angabe macht,". c) Nummer 12 wird wie folgt gefasst: „12. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Artikel 1 2. WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
...  eee) In Nummer 6 werden nach dem Wort „Einheit" die Wörter „nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes " eingefügt. fff) In Nummer 10 werden die Wörter „Ablauf ... durch die Wörter „einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes verwendet" ersetzt. bb) In Buchstabe a wird das Wort ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
neugefasst durch 15.12.1999 BGBl. I S. 2464; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
§ 9 LMKV Bestimmte Lebensmittel mit bestimmten geographischen Angaben
... bestimmten Anbaugebietes oder b) Name eines Bereiches nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Weingesetzes oder c) Name einer Gemeinde oder ... Weingesetzes oder c) Name einer Gemeinde oder eines Ortsteils nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Weingesetzes. Dies gilt nur, wenn die geographische ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed