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Zitierungen von § 25 Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 WeinG Strafvorschriften (vom 10.08.2021)
... 2 im geschäftlichen Verkehr eine geografische Bezeichnung benutzt, 4. entgegen § 25 Absatz 1 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt oder dafür wirbt, 4a. entgegen § 25 ... 25 Absatz 1 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt oder dafür wirbt, 4a. entgegen § 25 Absatz 2 ein Erzeugnis liefert, 5. entgegen § 26 Abs. 2 ein Getränk, das mit einem ...
§ 57 WeinG Fortbestehen anderer Vorschriften (vom 27.01.2021)
... worden ist, 2. § 4 Abs. 2, 4 und 6 und § 5 Abs. 1, 3, 5 und 6 und § 25 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, Abs. 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 3 des Weinwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1992 (BGBl. I S. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.06.2017 BGBl. I S. 1942
Artikel 1 WeinRuaÄndG Änderung des Weingesetzes
... 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen". c) In der § 25 betreffenden Zeile wird das Wort „Verbot" durch das Wort „Verbote" ... Organisation notwendigen Mittel und Strukturen." 10. In der Überschrift zu § 25 wird das Wort „Verbot" durch das Wort „Verbote" ersetzt. 11. In ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 3 BMELV-EUAnpG Änderung des Weingesetzes
... Nummer 2, § 21 Absatz 3, § 22a Absatz 1, § 22d Nummer 1, § 23 Absatz 1, § 25 Absatz 2 Nummer 1, § 26 Absatz 1, § 27 Absatz 1 Satz 1, § 31 Absatz 1, § 33 ...

Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 74
Artikel 1 10. WeinGAndG Änderung des Weingesetzes
... handelt, die in den jeweiligen Produktspezifikationen festgelegt sind." 17. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Verbote zum Schutz vor Täuschung ... festgelegt sind." 17. § 25 wird wie folgt gefasst: „ § 25 Verbote zum Schutz vor Täuschung (1) Es ist verboten, als Verantwortlicher nach ... Satz 1 Nummer 4 wird durch die folgenden Nummern 4 und 4a ersetzt: „4. entgegen § 25 Absatz 1 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt oder dafür wirbt, 4a. entgegen § 25 ... 25 Absatz 1 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt oder dafür wirbt, 4a. entgegen § 25 Absatz 2 ein Erzeugnis liefert,". 19. § 50 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt ...