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Synopse aller Änderungen der Sonderzuschlagsverordnung am 15.07.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Juli 2016 durch Artikel 33 des 2. BRBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der SZVV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.07.2016 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 15.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 33 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Aufhebung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 2 Übergangsvorschrift
(Text neue Fassung)

§ 2 (aufgehoben)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 2 Übergangsvorschrift




§ 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Für Beamte und Soldaten, die am 31. Dezember 2001 einen Sonderzuschlag erhalten, gilt die Sonderzuschlagsverordnung in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2002 weiter, soweit diese Regelung günstiger als die ab dem 1. Januar 2002 geltende Rechtslage ist.



 

 
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