Zitierungen von § 19 Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 AKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AKG Ansprüche aus der Nachkriegszeit
... die auf einer Beeinträchtigung der in § 2 Nr. 3 bezeichneten Art beruhen; § 19 bleibt unberührt; 2. Ansprüchen auf Erstattung von ...
§ 8 AKG Auflösung von Verträgen
... an einer Sache oder an einem Recht bleiben unberührt, soweit sich nicht aus §§ 19 , 20 etwas anderes ...
§ 18 AKG Umstellung von Reichsmarkansprüchen
... 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in §§ 4 bis 15 und 19 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer ...
§ 25 AKG Anspruchsschuldner
... In den Fällen der §§ 4 bis 24 ist Anspruchsschuldner der Bund. (2) Handelt es sich 1.  ...
§ 28 AKG Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
... Die in §§ 4, 5, 9, 10, 11, 12 Nr. 2 und § 19 Abs. 2 bezeichneten Ansprüche können nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dem ...
§ 90 AKG Besonderheiten des Verfahrens (vom 05.08.2009)
... alle Gläubiger einheitlich ergehen. Sie wirkt für und gegen alle Gläubiger. § 19 Abs. 5 Satz 2 des Vertragshilfegesetzes ist nicht ...


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