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Zitierungen von § 26 Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 AKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 AKG Klagefrist
... eine Anmeldestelle (§ 27) die Erfüllung eines nach § 26 angemeldeten Anspruchs ab, so kann der Anspruch nur innerhalb von sechs Monaten und nur vor dem ...
 
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