(1) Das Hauptstudium vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit, methodisch und selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten.
(2) Im Hauptstudium 1 bis 3 werden die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Studiengebieten
- 1.
- rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns in der Sozialversicherung,
- 2.
- ökonomische Grundlagen der Sozialversicherung und
- 3.
- Unternehmen Sozialversicherung
ergänzt, erweitert und vertieft.