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§ 25 - Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)

Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 24.08.2002; FNA: 602-2 Zollverwaltung
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§ 25 Besondere Aufgaben



(1) Den Zollfahndungsämtern obliegt die Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 81b der Strafprozessordnung auch zur Vorsorge für künftige Strafverfahren im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung.

(2) In den Fällen des § 24 Abs. 1 und 2 obliegt den Zollfahndungsämtern die Sicherung der eingesetzten Beamten sowie der Schutz Dritter und wesentlicher Vermögenswerte, soweit

1.
andernfalls die Erfüllung ihrer Aufgaben nach den genannten Vorschriften gefährdet wäre oder

2.
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit der Willensentschließung und -betätigung der genannten Personen oder für wesentliche Vermögenswerte erforderlich sind.



 

Zitierungen von § 25 ZFdG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZFdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 ZFdG Allgemeine Befugnisse (vom 01.10.2019)
... beigetrieben werden. (3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 25 Abs. 2 können die Zollfahndungsämter die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im ... Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit der Willensentschließung und -betätigung der in § 25 Abs. 2 genannten Personen oder für wesentliche Vermögenswerte abzuwehren. In diesen ...
§ 42 ZFdG Schadensausgleich (vom 15.06.2007)
... der Aufgaben des Zollkriminalamtes nach § 5 oder der Zollfahndungsämter nach § 25 Abs. 2 sowie bei einer Inanspruchnahme nach § 26 Abs. 2 einen Schaden, so gelten die ...
§ 43 ZFdG Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
... Aufgaben nach den §§ 3 bis 5 durch das Zollkriminalamt oder nach den §§ 24 und 25 durch die Zollfahndungsämter finden § 4 Abs. 2 und 3, die §§ 4b, 4c, 10 Abs. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Artikel 1 ZFdGuaÄndG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... entsprechende Anwendung." 28. In § 42 wird nach der Angabe „§ 25 Abs. 2" die Angabe „sowie bei einer Inanspruchnahme nach § 26 Abs. 2" ...