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Zitierungen von § 3 SolzG 1995

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SolzG 1995 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolzG 1995 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SolzG 1995 Zuschlagsatz (vom 13.12.2019)
... um die Einkommensteuer nach § 32d Absatz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes, und der nach § 3 Absatz 3, 4 und 5 jeweils maßgebenden Freigrenze. Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz. ...
§ 6 SolzG 1995 Anwendungsvorschrift (vom 01.01.2024)
... I S. 1978, 1979) ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden. (8) § 3 Abs. 2a in der Fassung des Gesetzes zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern vom 21. ... I S. 1978, 1979) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden. (9) § 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ist erstmals ... (BGBl. I S. 3150) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden. (10) § 3 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2955) ist erstmals ... (BGBl. I S. 2955) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. (11) § 3 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) ist erstmals ... S. 3950) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2010 anzuwenden. (12) § 3 Absatz 3 und § 4 in der Fassung des Artikels 31 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) ... erstmals für den Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Abweichend von Satz 1 sind § 3 Absatz 3 und § 4 in der Fassung des Artikels 31 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) ... und 2010 anzuwenden, soweit sich dies zu Gunsten des Steuerpflichtigen auswirkt. (13) § 3 Absatz 2a Satz 2 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ist erstmals ... S. 2592) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. (14) § 3 Absatz 2a Satz 1 in der am 23. Juli 2015 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf laufenden Arbeitslohn, der ... und monatlichen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, ist zu berücksichtigen, dass § 3 Absatz 2a Satz 1 in der am 23. Juli 2015 geltenden Fassung bis zum 30. November 2015 nicht angewandt wurde ... zu berücksichtigen (§ 52 Absatz 32a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes). (15) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... (BGBl. I S. 1730) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden. (17) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2016 zufließen. (18) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2017 zufließen. (19) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2019 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2018 zufließen. (20) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2019 zufließen. (21) § 3 Absatz 3 und § 4 Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) sind ... Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) sind erstmals im Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden. § 3 Absatz 4 und 4a und § 4 Satz 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) sind ... wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2020 zufließen. § 3 Absatz 5 in der Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) ist beim ... des Einkommensteuergesetzes) erstmals für das Ausgleichsjahr 2021 anzuwenden. (22) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2020 zufließen. (23) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2023 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2022 zufließen. § 3 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im ... 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden. § 3 Absatz 4 und 4a in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals auf ... wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2022 zufließen. § 3 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist beim ... erstmals für das Ausgleichsjahr 2023 anzuwenden. (24) § 3 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im ... 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. § 3 Absatz 4 und 4a in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals auf ... wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2023 zufließen. § 3 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist beim ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 6 BeitrRLUmsG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 2a Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Bei der Anwendung des § 39b des ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 13 angefügt: „(13) § 3 Absatz 2a Satz 2 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ...

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Artikel 4 FamEntlastG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... 2016 (BGBl. I S. 3000) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „4.788 Euro" durch die Angabe „4.980 Euro" und die Angabe ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 19 angefügt: „(19) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2019 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ...
Artikel 5 FamEntlastG Weitere Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „4.980 Euro" durch die Angabe „5.172 Euro" und die Angabe ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 20 angefügt: „(20) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ...

Familienleistungsgesetz (FamLeistG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2955; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 5 FamLeistG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 2a Satz 1 wird die Zahl „3.648" durch die Zahl „3.864" und die Zahl ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) § 3 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2955) ist erstmals ...

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 3 KiGAnhG 2015 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 2a Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Vorbehaltlich des § 40a Absatz 2 ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 14 angefügt: „(14) § 3 Absatz 2a Satz 1 in der am 23. Juli 2015 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf laufenden ... und monatlichen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, ist zu berücksichtigen, dass § 3 Absatz 2a Satz 1 in der am 23. Juli 2015 geltenden Fassung bis zum 30. November 2015 nicht ...
Artikel 4 KiGAnhG 2015 Weitere Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „4.512 Euro" durch die Angabe „4.608 Euro" ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 15 angefügt: „(15) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn ...

Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 SolZGRG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Prozent" durch die Angabe „11,9 Prozent" und werden die Wörter „nach § 3 Absatz 3 bis 5" durch die Wörter „nach § 3 Absatz 3, 4 und 5" ersetzt.  ... werden die Wörter „nach § 3 Absatz 3 bis 5" durch die Wörter „nach § 3 Absatz 3, 4 und 5" ersetzt. b) In Satz 4 werden nach den Wörtern „nach § 32d ... 3. Dem § 6 wird folgender Absatz 21 angefügt: „(21) § 3 Absatz 3 und § 4 Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) sind ... vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) sind erstmals im Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden. § 3 Absatz 4 und 4a und § 4 Satz 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) sind ... gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2020 zufließen. § 3 Absatz 5 in der Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) ist beim ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 10 AmtsHRLÄndUG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „4.608" durch die Angabe „4.716" und die ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 17 angefügt: „(17) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn ...
Artikel 11 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... 10 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „4.716" durch die Angabe „4.788" und die ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 18 angefügt: „(18) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn ...

Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
Artikel 4 InflAusG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... 2020 (BGBl. I S. 2616) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2a Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 23 angefügt: „(23) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2023 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ... gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2022 zufließen. § 3 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im ... vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden. § 3 Absatz 4 und 4a in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals auf ... gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2022 zufließen. § 3 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist beim ...
Artikel 5 InflAusG Weitere Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 24 angefügt: „(24) § 3 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im ... vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals im Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. § 3 Absatz 4 und 4a in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist erstmals auf ... gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2023 zufließen. § 3 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist beim ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 14 JStG 2007 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 3 Abs. 2a wird folgender Satz angefügt: „Bei der Anwendung des § 39b des ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 7 JStG 2008 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 2a Satz 1 wird die Angabe „§ 39b Abs. 2 Satz 6" durch die Angabe „§ ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) § 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ist erstmals ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 24 JStG 2009 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... § 3 Abs. 2a des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 31 JStG 2010 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Solidaritätszuschlag ist von ... Einkommensteuer nach § 32d Absatz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes, und der nach § 3 Absatz 3 bis 5 jeweils maßgebenden Freigrenze. Bruchteile eines Cents bleiben außer ... 3. Dem § 6 wird folgender Absatz 12 angefügt: „(12) § 3 Absatz 3 und § 4 in der Fassung des Artikels 31 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. ... sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Abweichend von Satz 1 sind § 3 Absatz 3 und § 4 in der Fassung des Artikels 31 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. ...

Wachstumsbeschleunigungsgesetz
G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534
Artikel 9 WaBeG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... (BGBl. I S. 2955) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „3.864" durch die Angabe „4.368", die ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 11 angefügt: „(11) § 3 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) ist erstmals ...

Zweites Familienentlastungsgesetz (2. FamEntlastG)
G. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2616; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 4 2. FamEntlastG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... 2019 (BGBl. I S. 2115) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „5.172 Euro" durch die Angabe „5.460 Euro", die Angabe ... 2. Dem § 6 wird folgender Absatz 22 angefügt: „(22) § 3 Absatz 2a in der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, ...