interne Verweise§ 3 RPflG Übertragene Geschäfte (vom 01.01.2024) ... der freiwilligen Gerichtsbarkeit; 2. vorbehaltlich der in den §§ 14 bis 19b dieses Gesetzes aufgeführten Ausnahmen die nach den gesetzlichen Vorschriften vom ...
§ 19 RPflG Aufhebung von Richtervorbehalten (vom 01.03.2023) ... Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffen; 2. die Geschäfte nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 , soweit sie den nach § 14 Absatz 1 Nummer 9 dieses Gesetzes ausgeschlossenen Geschäften ... Geschäften in Kindschaftssachen entsprechen; 3. die Geschäfte nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ; 4. die Geschäfte nach § 16 Abs. 1 Nr. 5, soweit der Erblasser den ... 3. die Geschäfte nach § 16 Abs. 1 Nr. 2; 4. die Geschäfte nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 , soweit der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht selbst ernannt oder einen Dritten zu dessen ... ernannt oder einen Dritten zu dessen Ernennung bestimmt hat; 5. die Geschäfte nach § 16 Absatz 1 Nummer 6 und 7 sowie Absatz 2 ; 6. die Geschäfte nach § 17 Nr. 1, soweit sie nicht die Prüfung und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Rechtspflegergesetzes
B. v. 18.10.2013 BGBl. 2014 I S. 46
Berichtigung RPflGNBBer ... ist die Angabe „(RPflG)" anzufügen. b) In § 16 Absatz 1 Nummer 6 ist nach dem Wort „vorliegt" das Komma zu streichen. c) ...
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 4 IntErbRVGEG Änderung des Rechtspflegergesetzes ... Aussetzung der Wirkungen eines Europäischen Nachlasszeugnisses;". 2. § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 16 Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis". b) Nach Absatz ... 1 Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. die Geschäfte nach § 16 Absatz 1 Nummer 6 und 7 sowie Absatz 2;". 4. In § 20 Absatz 1 Nummer 16a wird ...
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
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