Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt Abschnitt II der
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 2288) außer Kraft.