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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FloristMPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FloristMPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FloristMPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 3 FloristMPrV Gliederung der Prüfung
...  Handlungsbereiche (§ 4) und 2. Handlungsobjekte (§ 5 ). (2) Die Prüfung besteht aus drei integrativen Situationsaufgaben nach ...
§ 6 FloristMPrV Durchführung der Prüfung
... typisch sind. Sie beziehen sich jeweils auf verschiedene Handlungsobjekte gemäß § 5 Abs. 2. In der Summe der Aufgaben sollen Qualifikationsschwerpunkte aus allen Handlungsbereichen ...