Anlage 8 (zu § 25)
siehe BGBl. I 2003 S. 2582
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interne Verweise§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018) ... Der Kreis- oder Stadtwahlleiter beschafft 1. die Wahlscheinvordrucke ( Anlage 8 ), soweit nicht die Gemeindebehörde diese im Benehmen mit dem Kreis- oder Stadtwahlleiter ... Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8 , 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
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