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Anlage 27 - Europawahlordnung (EuWO)

neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 27 (zu § 68 Absatz 5) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament



(siehe BGBl. 2023 I Nr. 119 S. 22 - 33)





 

Frühere Fassungen von Anlage 27 EuWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.05.2023Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.05.2018 BGBl. I S. 570
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 27 EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 27 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 EuWO Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (vom 11.12.2008)
... des Briefwahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 27 zu fertigen. Dieser sind beizufügen 1. die Stimmzettel und ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Anhang 3 7. EuWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 36
... Anlage 27 (zu § 68 Absatz 5) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Artikel 1 6. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... 1) erhält die aus dem Anhang 16 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 35. Die Anlage 27 (zu § 68 Absatz 5) erhält die aus dem Anhang 17 zu dieser Verordnung ersichtliche ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... 1) erhält die aus Anhang 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 36. Die Anlage 27 (zu § 68 Absatz 5) erhält die aus Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher." 39. Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2.1 Satz 1 wird das ...