Anlage 15 EuWO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 24.12.2013 geltenden Fassung | Anlage 15 EuWO n.F. (neue Fassung) in der am 24.12.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt zur Bewerbung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen von Bewerbern und Ersatzbewerbern eines Wahlvorschlags | |
siehe BGBl. I 2003 S. 2594 |