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Änderung Anlage 21 EuWO vom 24.12.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 21 EuWO, alle Änderungen durch Artikel 1 5. EuWOÄndV am 24. Dezember 2013 und Änderungshistorie der EuWO

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Anlage 21 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2013 geltenden Fassung
Anlage 21 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 21 (zu § 36 Abs. 1) Erklärung über den Ausschluss von der Verbindung von Wahlvorschlägen


siehe BGBl. I 2003 S. 2611



 (keine frühere Fassung vorhanden)