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Zitierungen von § 61 EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 EuWO Wahlräume (vom 15.05.2023)
... desselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen des Wahlraumes gewählt werden; § 61 Absatz 2 gilt entsprechend. Für jeden Wahlraum oder Tisch wird ein Wahlvorstand gebildet. ...
§ 60 EuWO Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (vom 15.05.2023)
... Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand vorbehaltlich § 61 Absatz 2 ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest 1. die Zahl der ...
§ 68 EuWO Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (vom 11.12.2008)
... mit den in § 60 unter den Nummern 2 bis 4 bezeichneten Angaben fest. Die §§ 61 bis 63 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Stimmzettelumschläge zunächst ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
...  11. In § 39 Absatz 2 Satz 1 werden am Ende ein Semikolon und die Wörter „ § 61 Absatz 2 gilt entsprechend" eingefügt. 12. § 53 wird wie folgt gefasst:  ... nach den Wörtern „ermittelt der Wahlvorstand" die Wörter „vorbehaltlich § 61 Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst:  ... die Wörter „vorbehaltlich § 61 Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst: „§ 61 Zählung der Wähler (1) ... Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst: „ § 61 Zählung der Wähler (1) Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht ...
 
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