interne Verweise§ 7 EuWO Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand (vom 24.12.2013) ... ihre Stellvertreter sowie bei der Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe nach § 68 Absatz 1 und 2 mindestens ein Beisitzer, bei der Ermittlung und Feststellung des ... mindestens ein Beisitzer, bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses nach § 68 Absatz 3 mindestens drei Beisitzer anwesend ...
Zitat in folgenden NormenSiebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung ... ihre Stellvertreter sowie bei der Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe nach § 68 Absatz 1 und 2 mindestens ein Beisitzer, bei der Ermittlung und Feststellung des ... mindestens ein Beisitzer, bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses nach § 68 Absatz 3 mindestens drei Beisitzer anwesend sind." 7. In § 15 Absatz 2 Nummer ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung ... durch das Wort Stimmzettelumschlag" ersetzt. 16. § 68 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher." 39. Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2.1 Satz 1 wird das Wort ...
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