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Zitierungen von § 21 AWaffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 AWaffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWaffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
§ 1 BeschussV Prüfverfahren (vom 27.06.2020)
...  1. die Prüfung der Kennzeichnung nach § 24 Abs. 1 des Waffengesetzes und nach § 21 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung , 2. die Prüfung der Funktionssicherheit und die Sichtprüfung, 3. ...
§ 7 BeschussV Antragsverfahren (vom 05.04.2017)
...  1. wenn er seinen eigenen Namen, seine Firma oder seine eingetragene Marke nach § 21 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung auf den Prüfgegenstand angebracht hat, 2. wenn der Prüfgegenstand nicht die ...
Anlage I BeschussV Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes (vom 01.01.2022)
... zu prüfen, ob 1.1.1 die Kennzeichnung nach § 24 des Waffengesetzes und nach § 21 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ordnungsgemäß auf dem Prüfgegenstand angebracht ist; 1.1.2 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
... Behörde jederzeit in Klarschrift ausgedruckt werden können." 5. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Kennzeichnung von Schusswaffen  ... werden können." 5. § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Kennzeichnung von Schusswaffen (1) Wer Schusswaffen im Geltungsbereich des ...
 
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