(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
- 1.
- eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden und
- 2.
- ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.
(2) Die Anforderungen an die
- 1.
- Beschreibung,
- 2.
- Festlegung und Einstufung,
- 3.
- Darstellung in Karten und
- 4.
- Überwachung
des Zustands der oberirdischen Gewässer werden durch Landesrecht bestimmt. Durch Landesrecht wird auch geregelt, wie die Überwachung nach Satz 1 Nr. 4 mit der Überwachung nach §
14o in Verbindung mit §
14m des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden werden kann.
(3) Durch Landesrecht werden die Maßnahmen bestimmt, die auf die Verminderung der Verschmutzung der oberirdischen Gewässer, auf die schrittweise Verminderung von Einleitungen und sonstigen Einträgen prioritärer Stoffe sowie auf die Beendigung oder die schrittweise Einstellung von Einleitungen und sonstigen Einträgen prioritärer gefährlicher Stoffe nach näherer Maßgabe entsprechender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft abzielen. Prioritäre Stoffe und prioritäre gefährliche Stoffe im Sinne des Satzes 1 sind die Stoffe, die als solche durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft festgelegt werden.
§ 25d WHG Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen ... für bestimmte Gewässer weniger strenge Ziele als die Bewirtschaftungsziele nach § 25a Abs. 1 und § 25b Abs. 1 festlegen, wenn 1. die Gewässer durch ... des Zustands der Gewässer verstoßen nicht gegen die Zielsetzungen nach § 25a Abs. 1 und § 25b Abs. 1, wenn sie auf Umständen beruhen, die entweder in ... öffentlichen Interesse sind oder der Nutzen, den die Verwirklichung der in § 25a Abs. 1 und § 25b Abs. 1 genannten Ziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat, durch ...
§ 36 WHG Maßnahmenprogramm ... der Absätze 2 bis 6 ein Maßnahmenprogramm aufzustellen ist, um die in § 25a Abs. 1, § 25b Abs. 1, §§ 32c und 33a Abs. 1 festgelegten Ziele zu erreichen. Die ... 11 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG bezeichneten Maßnahmen, die der Erreichung der in § 25a Abs. 1, § 25b Abs. 1, §§ 32c und 33a Abs. 1 festgelegten Ziele dienen oder zur ... Maßnahmen in das Programm aufgenommen, soweit dies notwendig ist, um die in § 25a Abs. 1, § 25b Abs. 1, §§ 32c und 33a Abs. 1 festgelegten Ziele zu erreichen. ... (5) Ergibt sich aus der Überwachung oder aus sonstigen Erkenntnissen, dass die in § 25a Abs. 1, § 25b Abs. 1, §§ 32c und 33a Abs. 1 festgelegten Ziele nicht erreicht ...
§ 42 WHG Anpassung des Landesrechts ... nach Artikel 75 Abs. 3 des Grundgesetzes ist für § 1a Abs. 3, § 1b Abs. 2, § 25a Abs. 2, § 25b Abs. 1 Satz 2, § 25c Abs. 1, §§ 32c, 33a Abs. 2 und Abs. 4 Satz ...