Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 16.07.2019 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 6. DarlehensVÄndV ... nach Satz 1 und den Absätzen 1 und 2 kann nicht abbedungen werden." 3. § 2 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „§ 2 Geringfügiger ... werden." 3. § 2 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „ § 2 Geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten Ein im ...
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1150
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