Zitierungen von § 6 DarlehensV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DarlehensV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DarlehensV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a DarlehensV Übergangsvorschrift (vom 01.09.2019)
... zum Ablauf des 31. März 2020 sind die §§ 6 und 8 und die Anlage in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter ...
Anlage DarlehensV (zu § 6 Absatz 1) (vom 01.09.2019)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (5. DarlehensVÄndV)
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1715
Artikel 1 5. DarlehensVÄndV Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
... ersetzt. 2. § 4 wird aufgehoben. 3. § 6 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Soweit vorzeitig zurückgezahlte ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 16.07.2019 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 6. DarlehensVÄndV
... Tatsachen des § 18a Absatz 1 des Gesetzes an Eides statt zu versichern." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Vorzeitige Rückzahlung (1) ... Eides statt zu versichern." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Vorzeitige Rückzahlung (1) Über den Antrag auf Gewährung eines ... 13a Übergangsvorschrift Bis zum Ablauf des 31. März 2020 sind die §§ 6 und 8 und die Anlage in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden."  ... anzuwenden." 11. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 6 Absatz 1 ) Ablösung des Darlehens bis zu ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed