Zitierungen von § 16 CWÜAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 CWÜAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CWÜAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 CWÜAG Auslandstaten Deutscher (vom 05.03.2024)
... § 16 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 5 und § 17 gelten, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Taten, die im Ausland ...
§ 19 CWÜAG Einziehung (vom 01.07.2017)
... Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 oder eine Straftat nach den §§ 16 oder 17 begangen worden, so können 1. Gegenstände, auf die sich die ...
§ 20 CWÜAG Befugnisse der Zollbehörden (vom 01.07.2017)
... können bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 15 bis 17 Ermittlungen (§ 161 Satz 1 der Strafprozeßordnung) auch durch die ...
§ 21 CWÜAG Inkrafttreten (vom 05.03.2024)
... §§ 1 bis 7, 12, 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 3, Absatz 2 und 3, § 16 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 5 und 6 und die §§ 19 und 20 treten einen Tag nach der gemäß Absatz 2 erfolgten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV)
V. v. 20.11.1996 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 74
§ 13 CWÜV Straftaten (vom 08.03.2024)
... Nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen wird bestraft, wer 1. entgegen einem Verbot nach § 1 Nummer 1 Chemikalien der ... oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt. (2) Nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen wird bestraft, wer 1. ohne die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ... 2 Buchstabe a erforderliche Genehmigung Chemikalien der Liste 1 produziert. (3) Nach § 16 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen wird bestraft, wer 1. ohne die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
Artikel 1 CWÜAGuaÄndG Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
... der Bundeswehr jeweils für ihren Geschäftsbereich." 16. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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