Artikel 2 - Vierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (40. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2010 eBAnz AT135 2010 V1; Geltung ab 24.12.2010
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Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 24. Juni 2011 FuttMV § 10, § 36a

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Futtermittelverordnung gilt mit Ablauf des 23. Juni 2011 wieder in ihrer am 23. Dezember 2010 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2010.



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