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Änderung Anlage UIGGebV vom 15.08.2013

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Anlage UIGGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2013 geltenden Fassung
Anlage UIGGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 40 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154

(Text alte Fassung)

Anlage (zu § 1 Abs. 1) Kostenverzeichnis


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis


(Textabschnitt unverändert)

A. Gebühren

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren-
betrag
in Euro

1. | Auskünfte |

1.1 | - mündliche und einfache
schriftliche Auskünfte
auch bei Herausgabe von
wenigen Duplikaten | gebührenfrei

1.2 | - Erteilung einer umfassen-
den schriftlichen Auskunft
auch bei Herausgabe von
Duplikaten | bis 250

1.3 | - Erteilung einer schriftli-
chen Auskunft bei Heraus-
gabe von Duplikaten,
wenn im Einzelfall bei
außergewöhnlich aufwän-
digen Maßnahmen zur
Zusammenstellung von
Unterlagen, insbesondere
zum Schutz öffentlicher
oder privater Belange, in
zahlreichen Fällen Daten
ausgesondert werden
müssen
Auslagen werden mit Aus-
nahme der Nr. 1.1 zusätzlich
erhoben. | bis 500

2. | Herausgabe |

2.1 | - Herausgabe von Duplika-
ten | bis 125

2.2 | - Herausgabe von Duplika-
ten im Einzelfall bei außer-
gewöhnlich aufwändigen
Maßnahmen zur Zusam-
menstellung von Unterla-
gen, insbesondere wenn
zum Schutz öffentlicher
oder privater Belange in
zahlreichen Fällen Daten
ausgesondert werden
müssen
Auslagen werden zusätzlich
erhoben. | bis 500

3. | Einsichtnahme vor Ort
einschließlich der erforderli-
chen Vorbereitungsmaßnah-
men auch bei Herausgabe
von wenigen Duplikaten | gebührenfrei

4. | Vorkehrungen nach § 7
Abs. 2 des Umweltinformati-
onsgesetzes | gebührenfrei

5. | Unterrichtung der Öffentlich-
keit nach den §§ 10 und 11
des Umweltinformationsgesetzes | gebührenfrei



B. Auslagen

Nr. | Auslagentatbestand | Auslagen-
betrag
in Euro

1. | Herstellung von Duplikaten |

1.1 | - je DIN A4-Kopie von
Papiervorlagen | 0,10

1.2 | - je DIN A3-Kopie von
Papiervorlagen | 0,15

1.3 | - Reproduktion von verfilm-
ten Akten je Seite | 0,25

2. | Herstellung von Kopien auf
sonstigen Datenträgern oder
Filmkopien | in voller
Höhe

3. | Aufwand für besondere Ver-
packung und besondere Be-
förderung | in voller
Höhe




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