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§ 32 - Filmförderungsgesetz (FFG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 32 Förderungshilfen



(1) 1Projektfilmförderung kann gewährt werden, wenn ein Filmvorhaben einen programmfüllenden Film erwarten lässt, der geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. 2Es sollen Filmvorhaben aller Art gefördert werden, darunter in angemessenem Umfang auch Projekte von talentierten Nachwuchskräften, Kinderfilmprojekte, die auf Originalstoffen beruhen, und Projekte, die auch zur Ausstrahlung im Fernsehen geeignet sind.

(2) 1Als Förderungshilfen für die Herstellung eines Films werden bedingt rückzahlbare zinslose Darlehen von bis zu 1.000.000 Euro gewährt. 2Die Höhe der Förderungshilfe soll in angemessenem Verhältnis zur Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten stehen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung als gerechtfertigt erscheinen. 3Der Verwaltungsrat legt durch Richtlinie fest, wie hoch die Förderungshilfe im Verhältnis zur Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten pro Filmvorhaben mindestens sein muss (Mindestförderquote).

(3) 1Können nicht alle geeigneten Filmvorhaben angemessen gefördert werden, so wählt die Vergabekommission die ihr am besten erscheinenden Vorhaben aus. 2Im Rahmen der Gesamtwürdigung können dabei insbesondere die Höhe der geleisteten Rückzahlungen des Antragstellers sowie die Zugangsmöglichkeit zu anderen Förderungsmitteln nach diesem Gesetz berücksichtigt werden.

(4) § 31 gilt entsprechend für nach Absatz 2 geförderte Filme.

(5) 1Filmvorhaben, die als Gemeinschaftsproduktion mit Herstellern verwirklicht werden sollen, die ihren Wohnsitz oder Sitz in einem Staat haben, mit dem ein filmwirtschaftliches Abkommen besteht, können bei Verbürgung der Gegenseitigkeit im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel gesondert eine Förderungshilfe erhalten, die auch als Zuschuss zusätzlich zu einer Förderungshilfe gewährt werden kann. 2Das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der FFA durch Rechtsverordnung die Art und Zahl der Filmvorhaben sowie die Art und Höhe der Förderungshilfe zu bestimmen.



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Frühere Fassungen von § 32 FFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 FFG Sperrfristen (vom 01.01.2014)
... das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach § 32 geförderten Filmvorhaben übersteigen, und bei überdurchschnittlich hoher ...
§ 26 FFG Auszahlungsgrundsätze (vom 01.01.2014)
... zulassen; 5. wenn der Hersteller, der zugleich Förderungshilfe nach § 32 oder von anderen Filmförderungseinrichtungen erhält, nicht den nach § 34 ...
§ 33 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... und 17a geregelten Voraussetzungen enthalten. Dem Antrag auf Förderung nach § 32 Abs. 2 sind insbesondere das Drehbuch, eine Stab- und Besetzungsliste, ein Kosten- und ...
§ 34 FFG Eigenanteil des Herstellers (vom 01.01.2009)
... Projektförderung nach § 32 Abs. 2 wird nur gewährt, wenn der Hersteller an den im Kostenplan angegebenen und von der FFA ... das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach § 32 geförderten Filmvorhaben ...
§ 35 FFG Bewilligungsbescheid (vom 01.01.2009)
... den Bescheid über die Bewilligung von Förderungshilfen nach § 32 Abs. 2 gilt § 25 Abs. 3 ...
§ 36 FFG Förderungszusage (vom 01.01.2014)
... sowie des Kosten- und Finanzierungsplans die Gewährung von Förderungshilfen nach § 32 Abs. 2 auch für solche Filmvorhaben zusagen, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist ... des Herstellers für ein Filmvorhaben, für das Projektfilmförderung nach § 32 Abs. 2 beantragt wird, bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die ...
§ 37 FFG Auszahlungsgrundsätze (vom 01.01.2014)
... Die FFA hat die Auszahlung der Förderungshilfe nach § 32 Abs. 2 zu versagen, 1. wenn die ordnungsgemäße Finanzierung des ... vergangen sind. (3) Die Auszahlung der Förderungsmittel nach § 32 Abs. 2 erfolgt in bis zu vier Raten. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach Vorlage ...
§ 38 FFG Schlussprüfung (vom 01.01.2014)
... Hersteller ist verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung des Darlehens nach § 32 Abs. 2 oder eines Teilbetrages davon der FFA 13 Kopien des Films auf digitalen Bildträgern ...
§ 47 FFG Förderungshilfen (vom 01.01.2014)
... einen hinreichenden besonderen Grund dafür erkennen lässt. (6) § 32 Absatz 3 Satz 1 gilt ...
§ 53a FFG Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen (vom 01.01.2014)
... bemessen werden, muss aber mindestens 30 vom Hundert betragen. (5) § 32 Absatz 3 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden. (6) Eine Förderung des Absatzes ... der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel auch solche Filme erhalten, die nach § 32 Absatz 5 gefördert worden sind, sowie nach Maßgabe von zwischenstaatlichen ...
§ 53b FFG Projektförderung der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... technische Infrastruktur zur Bereitstellung der Filme zum Abruf. (3) § 32 Absatz 3 Satz 1 und § 53a Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 4 gelten entsprechend. ...
§ 56 FFG Förderungshilfen (vom 01.01.2014)
... zwölf Monate nach Zustellung des Vorbescheids erbringt. (7) § 32 Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verwaltungsrat legt durch Richtlinie fest, welche ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... Vergabekommission trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Projektfilmförderung (§§ 32 bis 40), der Förderung von Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des ... Präsidium übertragen wurden, und über Projektfördermaßnahmen nach § 32 Absatz 2 bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich 600.000 Euro, die im Rahmen internationaler ...
§ 67b FFG Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter (vom 06.08.2010)
... der mit der FFA abzuschließenden Abkommen für die Projektfilmförderung (§ 32 ) zu verwenden. (2) Die Fernsehveranstalter können in dem Abkommen mit der FFA ...
§ 68 FFG Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten (vom 01.01.2014)
... (§ 22), 2. 8 vom Hundert für die Projektfilmförderung (§ 32 ), 3. 2 vom Hundert für die Förderung des Kurzfilms (§ 41), 4. ... § 69. (4) Für die Förderung gemäß § 32 Absatz 5 dürfen nicht mehr als 25 vom Hundert der Mittel nach Absatz 1 Nr. 2 verwendet ...
§ 75 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2014)
... erstaufgeführt worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32 , 47, 53a, 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt.  ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32 , 47, 53a, 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt werden. (4) ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben
V. v. 10.08.1981 BGBl. I S. 889
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben
V. v. 10.08.1981 BGBl. I S. 889
§ 1 FilmFöFRAV Art und Höhe der Förderungshilfe
... 200.000 Deutsche Mark. Diese können auch zusätzlich zu einer Förderung nach § 32 Abs. 1 des Filmförderungsgesetzes gewährt werden. (2) Zur Förderung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach § 32 geförderten Filmvorhaben übersteigen, und bei überdurchschnittlich hoher ... Mitteln finanzierten Förderungseinrichtungen oder" gestrichen. 32. § 32 wird wie folgt gefasst: „§ 32 Förderungshilfen (1) ... oder" gestrichen. 32. § 32 wird wie folgt gefasst: „§ 32 Förderungshilfen (1) Projektfilmförderung kann gewährt werden, wenn ein ... 16a und 17a geregelten Voraussetzungen enthalten. Dem Antrag auf Förderung nach § 32 Abs. 2 sind insbesondere das Drehbuch, eine Stab- und Besetzungsliste, ein Kosten- und ... über die Verleihpläne beizufügen. Dem Antrag auf Förderung nach § 32 Abs. 3 ist insbesondere das zu überarbeitende Drehbuch beizufügen." b) ... „§ 34 Eigenanteil des Herstellers (1) Projektförderung nach § 32 Abs. 2 wird nur gewährt, wenn der Hersteller an den im Kostenplan angegebenen und von der FFA ... das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach § 32 geförderten Filmvorhaben übersteigt." 35. § 35 wird wie folgt ... Für den Bescheid über die Bewilligung von Förderungshilfen nach § 32 Abs. 2 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend." 36. § 36 wird wie folgt ... Förderungshilfe" durch die Wörter „von Förderungshilfen nach § 32 Abs. 2" ersetzt. bb) Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben. b) ... des Herstellers für ein Filmvorhaben, für das Projektfilmförderung nach § 32 Abs. 2 beantragt wird, bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die ... vor Nummer 1 wird nach dem Wort „Förderungshilfe" die Angabe „nach § 32 Abs. 2" eingefügt. bb) Nummer 3 wird durch folgende Nummern 3 bis 6 ... werden angefügt: „(3) Die Auszahlung der Förderungsmittel nach § 32 Abs. 2 erfolgt in bis zu vier Raten. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach Vorlage des ... zu erstatten. (4) Die Auszahlung der Förderungshilfe nach § 32 Abs. 3 erfolgt zur Hälfte nach ihrer Zuerkennung, im Übrigen nach Prüfung und ... b) In Absatz 2 wird nach dem Wort „Darlehens" die Angabe „nach § 32 Abs. 2" eingefügt; die Wörter „eine Kopie des Films" werden durch die ... nach den Absätzen 1 und 2 werden als Zuschuss gewährt. (5) § 32 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. § 48 Antrag (1) Die ... „Absatz 1 Nr. 1 bis 4" ersetzt. e) In Absatz 5 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. f) Absatz 7 ... e) In Absatz 5 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. f) Absatz 7 wird wie folgt gefasst:  ... die technische Infrastruktur zur Bereitstellung der Filme zum Abruf. (3) § 32 Abs. 4 Satz 1 und § 53a Abs. 2 und 4 gelten entsprechend. Für Maßnahmen ... zwölf Monate nach Zustellung des Vorbescheids erbringt. (7) § 32 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend." 53. § 56a Abs. 2 wird wie folgt ... durch die Zahl „200.000" ersetzt. b) In Satz 4 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 54. § ... b) In Satz 4 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 54. § 57 wird wie folgt geändert: a) ... Nachwuchses" gestrichen. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 58. In ... b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 58. In § 60 Abs. 3 wird die Angabe „§ 32 ... 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 58. In § 60 Abs. 3 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 59. In der ... In § 60 Abs. 3 wird die Angabe „§ 32 Abs. 4" durch die Angabe „§ 32 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 59. In der Überschrift nach § 62 wird die Zahl ... bis zur Höhe von 25.000 Euro sowie über Förderungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 2 bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich 600.000 Euro, die im Rahmen internationaler ... 2012 erstaufgeführt worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32 , 47, 53a, 53b, 56, 56a und 59 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 6. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... der mit der FFA abzuschließenden Abkommen für die Projektfilmförderung (§ 32 ) zu verwenden. (2) Die Fernsehveranstalter können in dem Abkommen mit der FFA ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach § 32 geförderten Filmvorhaben übersteigen, und bei überdurchschnittlich hoher ... § 28 Absatz 3 wird die Angabe „oder § 16a" gestrichen. 22. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort ... folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 32 Absatz 3 Satz 1 und § 53a Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 4 gelten entsprechend." ... Präsidium übertragen wurden, und über Projektfördermaßnahmen nach § 32 Absatz 2 bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich 600.000 Euro, die im Rahmen internationaler ... 2015 erstaufgeführt worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32 , 47, 53a, 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt." ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32 , 47, 53a, 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt ...