Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 53b FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53b FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a FFG Unterkommissionen (vom 01.01.2014)
...  2. die Förderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern (§ 53b Absatz 1) und des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Absatz 2),  ... (§ 53b Absatz 1) und des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Absatz 2), 3. die Förderung des Filmabspiels (§ 56) und 4. die ...
§ 54 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... des Films und der deutschen Kinos im Inland; 2. bei Förderungshilfen nach § 53b Absatz 1 Videovertriebsunternehmen von mit Filmen im Sinne des § 66a bespielten ... Filmen im Sinne des § 66a bespielten Bildträgern, bei Förderungshilfen nach § 53b Absatz 1 Nummer 6 auch Betreiber von Videotheken in Deutschland; 3. bei ... auch Betreiber von Videotheken in Deutschland; 3. bei Förderungshilfen nach § 53b Abs. 2 Anbieter von Videoabrufdiensten mit Sitz oder Niederlassung im Inland sowie Anbieter von ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des Filmabsatzes (§§ 53a bis 55) und der Förderung des Filmabspiels (§§ 56 bis 58), soweit die Entscheidung ...
§ 67a FFG Verwendung der Filmabgabe der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... für die Förderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern (§ 53b Absatz 1) und die Förderung des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b ... 53b Absatz 1) und die Förderung des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Absatz 2), 2. 7,5 vom Hundert für die Förderung gemäß § 53, ...
§ 75 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2014)
... worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a, 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt. (3) ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a, 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt werden. (4) Ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... „2. die Förderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern (§ 53b Abs. 1), des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Abs. 2) und von ... Bildträgern (§ 53b Abs. 1), des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a),". b) Absatz 2 wird wie folgt ... und eine Entscheidung des Präsidiums herbeiführen." 48. § 53b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... und der deutschen Filmtheater im Inland; 2. bei Förderungshilfen nach § 53b Abs. 1 Videovertriebsunternehmen von mit Filmen im Sinne des § 66a bespielten ... des § 66a bespielten Bildträgern; 3. bei Förderungshilfen nach § 53b Abs. 2 Anbieter von Videoabrufdiensten mit Sitz oder Niederlassung im Inland." b) ... für die Förderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern (§ 53b Abs. 1), die Förderung des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Abs. 2) ... (§ 53b Abs. 1), die Förderung des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a),". cc) Nummer 2 wird aufgehoben. ... worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a, 53b , 56, 56a und 59 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 gewährt."  ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „(§ 53b Abs. 1)," durch die Wörter „(§ 53b Absatz 1) und" ersetzt und werden die ... 1 Nummer 2 wird die Angabe „(§ 53b Abs. 1)," durch die Wörter „(§ 53b Absatz 1) und" ersetzt und werden die Wörter „(§ 53b Abs. 2) und von ... „(§ 53b Absatz 1) und" ersetzt und werden die Wörter „(§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a)" durch die Angabe „(§ 53b Absatz 2)" ... „(§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a)" durch die Angabe „(§ 53b Absatz 2)" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... werden. Näheres regelt eine Richtlinie des Verwaltungsrates." 34. § 53b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. bei Förderungshilfen nach § 53b Absatz 1 Videovertriebsunternehmen von mit Filmen im Sinne des § 66a bespielten ... Filmen im Sinne des § 66a bespielten Bildträgern, bei Förderungshilfen nach § 53b Absatz 1 Nummer 6 auch Betreiber von Videotheken in Deutschland;". c) In Nummer 3 ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „(§§ 53a bis 55)" das Komma durch das Wort „und" ersetzt und werden die Wörter ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „(§ 53b Abs. 1)," durch die Wörter „(§ 53b Absatz 1) und" ersetzt und werden die ... 1 Nummer 1 wird die Angabe „(§ 53b Abs. 1)," durch die Wörter „(§ 53b Absatz 1) und" ersetzt und werden die Wörter „(§ 53b Abs. 2) und von ... „(§ 53b Absatz 1) und" ersetzt und werden die Wörter „(§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a)" durch die Angabe „(§ 53b Absatz 2)" ... „(§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a)" durch die Angabe „(§ 53b Absatz 2)" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „und 8" ... worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a, 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt." c) ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a, 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt ...