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Zitierungen von § 9 PostAZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 PostAZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostAZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Postbeamtenaltersteilzeitverordnung (PostBATZV)
Artikel 1 V. v. 07.12.2015 BGBl. I S. 2204; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2877
§ 1 PostBATZV Bewilligung von Altersteilzeit (vom 15.12.2020)
... (2) Das Zeitguthaben der Beamtin oder des Beamten auf dem Lebensarbeitszeitkonto ( § 9 der Post-Arbeitszeitverordnung ) muss 1. bei Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.000 Stunden betragen und  ...
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