interne Verweise§ 23 TierZG Übergangsvorschriften ... nach dem zum Zeitpunkt der Samengewinnung geltenden Rechtsvorschriften erforderlich sind; § 11 Abs. 2 Nr. 1 und 3 bleibt hiervon unberührt. (4) Lehrgänge für ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über Zuchtorganisationen
neugefasst durch B. v. 06.06.2000 BGBl. I S. 811, 1031; aufgehoben durch § 9 V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 1039
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