Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Sitz des Bundeseisenbahnvermögens (BEVSitzBek k.a.Abk.)

B. v. 16.11.1999 BGBl. I S. 2284
Geltung ab 29.11.1999; FNA: 105-24-6 Herstellung der Einheit Deutschlands
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gibt gemäß § 9 Nr. 3 und § 7 Abs. 2 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918) von denen § 9 Nr. 3 durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundeskanzlers über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725) bekannt:

Die Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wird mit Wirkung vom 6. Dezember 1999 ihren Sitz von Frankfurt am Main nach Bonn verlegen.

Nach dem Umzug gelten folgende Haus- und Postanschriften sowie Telefon-, Fax- und E-Mail-Verbindungen:

Bundeseisenbahnvermögen
Hauptverwaltung
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 2
53175 Bonn

Postfach 20 02 35
53132 Bonn

Telefon: 0228/3077-0
Telefax: 0228/3077-160

E-Mail: Poststelle.Bonn@bev.bund.de



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