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§ 50 - Designgesetz (DesignG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5 Geschmacksmusterrecht
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§ 50 Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften



Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.



 

Zitierungen von § 50 DesignG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62a DesignG Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster (vom 01.07.2016)
... Verjährung (§ 49) und zu Ansprüchen aus anderen gesetzlichen Vorschriften (§ 50 ); 3. die Vorschriften zur Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr (§§ 55 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... Verjährung (§ 49) und zu Ansprüchen aus anderen gesetzlichen Vorschriften (§ 50 ); 3. die Vorschriften zu den Anträgen auf Beschlagnahme bei der Einfuhr und ...