Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 63a DesignG vom 01.01.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 63a DesignG, alle Änderungen durch Artikel 1 GeschmMRModG am 1. Januar 2014 und Änderungshistorie des DesignG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 63a DesignG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2014 geltenden Fassung
§ 63a DesignG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 63a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 63a Unterrichtung der Kommission


vorherige Änderung

 


Das Bundesministerium der Justiz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 80 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 benannten Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte mit.

 (keine frühere Fassung vorhanden)