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Zitierungen von § 173 VVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 173 VVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG
G. v. 21.07.1994 BGBl. I S. 1630; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1495
Artikel 16 3. EWGDG-VAG Übergangs- und Schlußbestimmungen (vom 10.06.2017)
... Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Lebensversicherungsverhältnisse sind die §§ 173 bis 178 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 368
Artikel 3 AVPfSG Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
... nicht gepfändet werden dürfen." 2. Nach § 172 wird folgender § 173 eingefügt: „§ 173 Der Versicherungsnehmer einer ... 2. Nach § 172 wird folgender § 173 eingefügt: „§ 173 Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung kann jederzeit für den Schluss ...