Artikel 47 - Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)

G. v. 21.12.1974 BGBl. I S. 3656; 1975 I 1778; zuletzt geändert durch Artikel 64 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 611-1-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Artikel 47 (Neubekanntmachungserlaubnis)


Artikel 47 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 47 EG-EStRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 47 EG-EStRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EG-EStRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 50 EG-EStRG Inkrafttreten
... 2 am 1. Januar 1975 in Kraft. (2) Artikel 10 Nr. 3, Artikel 35 Nr. 8 und Artikel 47 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Artikel 27 Nr. 20 und 21 tritt ...


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