§ 38 - Berufsbildungsgesetz (BBiG)

neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
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§ 38 Prüfungsgegenstand


§ 38 wird in 29 Vorschriften zitiert

1Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. 2In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. 3Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.

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Zitierungen von § 38 BBiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 BBiG Zwischenprüfungen (vom 01.01.2020)
... entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Die §§ 37 bis 39 gelten entsprechend. (2) Die Zwischenprüfung entfällt, sofern  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
§ 65 BinSchPersV Durchführung der Prüfung (vom 14.04.2023)
...  (2) Zuständig für die Durchführung der Zusatzprüfung nach § 38 Absatz 4 Satz 1 sind die nach § 71 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zuständigen Stellen, die die ...

Mechatroniker-Ausbildungsverordnung (MechatronikerAusbV)
neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1057
§ 5 MechatronikerAusbV Abschlussprüfung (vom 01.08.2011)
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsfähigkeit nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ...

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 896
§ 6 IndElektroAusbV Abschlussprüfung
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsfähigkeit nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ist.  ...

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 975
§ 6 IndMetAusbV Abschlussprüfung
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsfähigkeit nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ist.  ...

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin
Artikel 1 V. v. 28.06.2013 BGBl. I S. 2201; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 27.01.2014 BGBl. I S. 90
§ 5 FlugGerElektrAusbV Abschlussprüfung
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefähigung nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ...

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin
V. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1890; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 27.01.2014 BGBl. I S. 90
§ 6 FlugGerMechAusbV Abschlussprüfung
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefähigung nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ...

Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
V. v. 25.06.2013 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 27.01.2014 BGBl. I S. 90
§ 6 WerkStPrüfAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Metalltechnik
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefähigung nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ...
§ 14 WerkStPrüfAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefähigung nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ...
§ 18 WerkStPrüfAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemtechnik
... insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefähigung nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ...

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4141; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.05.2020 BGBl. I S. 1207
§ 2 BüroMKfAusbErprobV Abschlussprüfung
... einbezogen werden, als dies für die Feststellung der Berufsbefähigung nach § 38 des Berufsbildungsgesetzes erforderlich ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
...  „(2) Zuständig für die Durchführung der Zusatzprüfung nach § 38 Absatz 4 Satz 1 sind die nach § 71 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zuständigen Stellen, die die ...

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
...  Abschnitt 5 Prüfungswesen § 37 Abschlussprüfung § 38 Prüfungsgegenstand § 39 Prüfungsausschüsse, ...

Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 6 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
... 9 Abs. 1 Satz 2 wird jeweils die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38 " ersetzt. 3. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 ...
Artikel 7 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
... 2. In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 35" durch die Angabe „§ 38 " ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 ...
Artikel 8 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
... 2. In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 35" durch die Angabe „§ 38 " ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 ...
Artikel 9 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
... d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38 " ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) In den ...
Artikel 10 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik
... d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38 " ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) In den ...
Artikel 11 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker/zur Zweiradmechanikerin
... d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38 " ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) In den ...
Artikel 12 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
... d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38 " ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) In den ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Ausbilder-Eignungsverordnung
V. v. 16.02.1999 BGBl. I S. 157, 700; aufgehoben durch § 9 V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
§ 4 AusbEignV Prüfungsausschüsse, Prüfungsordnungen
... Stelle einen Prüfungsausschuß. § 36 Satz 2 und die §§ 37 und 38 des Berufsbildungsgesetzes gelten entsprechend. (2) Die zuständige Stelle hat ...

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
V. v. 17.06.2002 BGBl. I S. 1931; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 10.02.2022 BGBl. I S. 174
§ 3 ChemBioLackAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung (vom 20.07.2007)
... gewesen sind, sollen nur insoweit einbezogen werden, als es für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist. ...
§ 6 ChemBioLackAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung (vom 20.07.2007)
... gewesen sind, sollen nur insoweit einbezogen werden, als es für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist. ...
§ 9 ChemBioLackAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung (vom 20.07.2007)
... gewesen sind, sollen nur insoweit einbezogen werden, als es für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist. ...

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik
V. v. 09.07.2003 BGBl. I S. 1310; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1545
§ 1 LandBauMTErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... die gemäß § 32 der Handwerksordnung und für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsfähigkeit erforderlich ist. ...

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
V. v. 12.06.2002 BGBl. I S. 1834; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402; bis auf § 5 außer Kraft getreten am 31.07.2009
§ 3 ChemikAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung (vom 20.07.2007)
... gewesen sind, sollen nur einbezogen werden, soweit es für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist. ...

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
V. v. 12.02.2004 BGBl. I S. 264; aufgehoben durch § 16 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1523
§ 1 KarFahrzbMErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... die gemäß § 32 der Handwerksordnung und für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsfähigkeit erforderlich ist. ...

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
V. v. 12.06.2002 BGBl. I S. 1837; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402; bis auf § 5 außer Kraft getreten am 31.07.2009
§ 3 PharmAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung (vom 20.07.2007)
... gewesen sind, sollen nur einbezogen werden, soweit es für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsbefähigung noch erforderlich ...

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker/zur Zweiradmechanikerin
V. v. 09.07.2003 BGBl. I S. 1357; aufgehoben durch § 14 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1560
§ 1 ZweirMAusbErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... die gemäß § 32 der Handwerksordnung und für die gemäß § 38 des Berufsbildungsgesetzes zu treffende Feststellung der Berufsfähigkeit erforderlich ist. ...


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