§ 60 - Berufsbildungsgesetz (BBiG)

neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
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§ 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf


§ 60 wird in 5 Vorschriften zitiert

1Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richtet, sind das Ausbildungsberufsbild (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) und die Prüfungsanforderungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) zugrunde zu legen. 2Die §§ 27 bis 33 gelten entsprechend.

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Zitierungen von § 60 BBiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
...  § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf § 61 Berücksichtigung ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 3 12. FeVuaÄndV Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
... einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), jeweils in Verbindung mit § 60 BBiG , erlassenen Regelung durchführt, und damit als Ausbildungsstätte gemäß § ... einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), jeweils in Verbindung mit § 60 BBiG , erlassenen Regelung durchführt, und damit als Ausbildungsstätte gemäß § ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1958; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2575
§ 7 BKrFQG Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten (vom 01.01.2018)
... einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes, jeweils in Verbindung mit § 60 des Berufsbildungsgesetzes , erlassenen Regelung durchführen, 5. die nach Absatz 2 staatlich anerkannten ...

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Artikel 1 V. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2108; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2905
Anlage 2a BKrFQV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a) (vom 24.08.2017)
... einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), jeweils in Verbindung mit § 60 BBiG , erlassenen Regelung durchführt, und damit als Ausbildungsstätte gemäß § ...
Anlage 2b BKrFQV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b) (vom 24.08.2017)
... einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), jeweils in Verbindung mit § 60 BBiG , erlassenen Regelung durchführt, und damit als Ausbildungsstätte gemäß § ...


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