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Zitierungen von § 40 BBiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.08.2024)
... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ...
§ 42 BBiG Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung (vom 01.08.2024)
... von Prüferdelegationen und für die Abstimmungen in der Prüferdelegation sind § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 41 entsprechend anzuwenden. Mitglieder von Prüferdelegationen ... Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige Stelle nach § 40 Absatz 4 berufen worden sind. (3) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der ...
§ 47 BBiG Prüfungsordnung (vom 01.08.2024)
... sind, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind. (3) Im Fall des § 73 Absatz 1 erlässt das ...
§ 49 BBiG Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2024)
... § 37 bleibt unberührt. (2) § 37 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 39 bis 42a und 47 gelten ...
§ 50c BBiG Durchführung des Verfahrens (vom 01.08.2024)
... der Personen, die sie für die Durchführung von Prüfungen im Referenzberuf nach § 40 Absatz 3 und 4 berufen hat, Feststellungstandems nach Satz 2 für mindestens ein Jahr und höchstens die ... bestimmt durch Los, wer je Feststellungstandem die erste Feststellung durchführt. § 40 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 5, Absatz 4, 6 und 6a ist entsprechend anzuwenden. Mit Zustimmung der Mitglieder eines Feststellungstandems ... der zuständigen Stelle beherrschten Tochterunternehmen beisitzen, die die Voraussetzungen des § 40 Absatz 1 Satz 2 erfüllen. Satz 6 gilt für diese Personen nicht. (2) Der ...
§ 56 BBiG Fortbildungsprüfungen (vom 01.08.2024)
... 37 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40 , 41, 42 Absatz 1 bis 5 sowie die §§ 42a, 46 und 47 sind entsprechend anzuwenden. ...
§ 62 BBiG Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen (vom 01.08.2024)
... Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42a, 46 und 47 gelten entsprechend. (4) Der Prüfling ist auf Antrag von der ...
§ 81 BBiG Zuständige Behörden (vom 01.08.2024)
... die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32, 33, 40 Absatz 6 , des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 2 und 3. (2) Ist eine oberste ... Landesbehörde zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes, so bedarf es im Fall des § 40 Absatz 6 , des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 3 keiner ...
Zitat in folgenden Normen
Ausbilder-Eignungsverordnung
V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
§ 4 AusbEignV Nachweis der Eignung
... Prüfungsausschuss. § 37 Absatz 2 und 3, § 39 Absatz 1 Satz 2, die §§ 40 bis 42, 46 und 47 des Berufsbildungsgesetzes gelten ...
BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung (BMVgVFAPrV)
V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 137
§ 2 BMVgVFAPrV Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung
... besteht aus sechs Mitgliedern. Zusammensetzung und Berufung richten sich nach § 40 des Berufsbildungsgesetzes , die Beschlussfähigkeit richtet sich nach § 41 des Berufsbildungsgesetzes. ... (2) Ist auf Grund der Tätigkeit im Prüfungsausschuss eine Entschädigung nach § 40 Absatz 6 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes zu zahlen, so bedarf die Festsetzung der Höhe durch die zuständige Stelle der ...
§ 12 BMVgVFAPrV Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss
... und Beschlussfassung zu übernehmen, sofern der Aufgabenerstellungsausschuss entsprechend § 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammengesetzt ist. (3) Der Aufgabenerstellungsausschuss besteht aus sechs ... § 2 gebildeten Prüfungsausschüsse sind. Er setzt sich entsprechend § 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammen und wird von der zuständigen Stelle für fünf Jahre ...
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 89 BRAO Aufgaben der Kammerversammlung (vom 01.08.2021)
... 95, 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist; b) nach Maßgabe des § 40 Absatz 6 und des § 77 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes für die dort genannten Tätigkeiten ...
Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung (ÖDAPrV)
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 366
§ 4 ÖDAPrV Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
... ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin einzuladen, der oder die derselben Gruppe nach § 40 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes angehören soll. (3) Zu jeder Sitzung des Prüfungsausschusses ist ...
§ 6 ÖDAPrV Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
... einzuladen, der oder die derselben Gruppe nach § 42 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes angehören soll. (2) Zu jeder Sitzung der Prüferdelegation ist ein ...
§ 17 ÖDAPrV Prüfungsaufgaben
... (2) Sind Prüfungsaufgaben überregional oder von einem entsprechend § 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammengesetzten Aufgabenerstellungsausschusses bei der zuständigen Stelle erstellt oder ...
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 4 BerBiRefG Änderung sonstiger Gesetze
... 162 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes oder § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung" durch die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... 3. In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10" durch ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ... 1 Nummer 6" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§§ 39 bis 42 und 47" durch die Wörter „§§ 39 bis 42a und 47" ersetzt. ... Wörter „§§ 39 bis 42 und 47" durch die Wörter „§§ 39 bis 42a und 47" ersetzt. 30. In § 50 Absatz 1 und 2 wird jeweils das Wort ... der Personen, die sie für die Durchführung von Prüfungen im Referenzberuf nach § 40 Absatz 3 und 4 berufen hat, Feststellungstandems nach Satz 2 für mindestens ein Jahr und höchstens die ... Stelle bestimmt durch Los, wer je Feststellungstandem die erste Feststellung durchführt. § 40 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 5, Absatz 4, 6 und 6a ist entsprechend anzuwenden. Mit Zustimmung der Mitglieder eines Feststellungstandems kann die ... der zuständigen Stelle beherrschten Tochterunternehmen beisitzen, die die Voraussetzungen des § 40 Absatz 1 Satz 2 erfüllen. Satz 6 gilt für diese Personen nicht. (2) Der Feststeller oder die ... 2" durch die Wörter „§ 37 Absatz 2 Satz 1" und die Wörter „ §§ 40 bis 42, 46 und 47" durch die Wörter „§§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 5 sowie ... und die Wörter „§§ 40 bis 42, 46 und 47" durch die Wörter „ §§ 40 , 41, 42 Absatz 1 bis 5 sowie die §§ 42a, 46 und 47" ersetzt. 39. In ... ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „ §§ 40 bis 42, 46 und 47" durch die Wörter „§§ 40 bis 42a, 46 und 47" ... werden die Wörter „§§ 40 bis 42, 46 und 47" durch die Wörter „ §§ 40 bis 42a, 46 und 47" ersetzt. 44. In § 63 wird das Wort „Energie" ... die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32, 33, 40 Absatz 6 , des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 2 und 3. (2) Ist eine oberste ... Landesbehörde zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes, so bedarf es im Fall des § 40 Absatz 6 , des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 3 keiner Genehmigung." 49. In ...
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 95, 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist; b) nach Maßgabe des § 40 Absatz 6 und des § 77 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes für die dort genannten Tätigkeiten ...
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... § 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen § 40 Zusammensetzung, Berufung § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ... und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalten." 18. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Zusammensetzung, Berufung (1) Der ... Tatsachen festzuhalten." 18. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Zusammensetzung, Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei ... von Prüferdelegationen und für die Abstimmungen in der Prüferdelegation sind § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 41 Absatz 2 entsprechend anzuwenden. Mitglieder von Prüferdelegationen ... Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige Stelle nach § 40 Absatz 4 berufen worden sind. (3) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung ... Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag ... wie folgt gefasst: „§ 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend." b) In Absatz 4 wird das Wort ... die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32, 33, 40 Absatz 6 und der §§ 47, 54 Absatz 3 und des § 77 Absatz 2 und 3. (2) Ist eine ... Landesbehörde zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes, so bedarf es im Fall des § 40 Absatz 6 , des § 47 Absatz 1 und des § 77 Absatz 3 keiner Genehmigung und im Fall des § 54 ...
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