Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2018 aufgehoben
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§ 13 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie (GießVerfMAusbV k.a.Abk.)

V. v. 28.05.1997 BGBl. I S. 1260; aufgehoben durch § 38 V. v. 04.12.2017 BGBl. I S. 3834, 2018 I 201
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-233 Berufliche Bildung
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§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gießerei- und Verfahrensmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 633) außer Kraft.



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