Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.06.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 11 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

neugefasst B. v. 10.03.2016 BGBl. I S. 459; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2126-13-1 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
| |

§ 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren



(1) 1Während der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers dürfen nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. 2Die Liste hat bezüglich der Verwendung dieser Stoffe Anforderungen zu enthalten über die

1.
Reinheit,

2.
Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen,

3.
zulässige Zugabe,

4.
zulässigen Höchstkonzentrationen von im Trinkwasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten,

5.
sonstigen Einsatzbedingungen.

3Sie enthält ferner die Mindestkonzentration an freiem Chlor, Chlordioxid oder anderer Aufbereitungsstoffe zur Desinfektion nach Abschluss der Desinfektion. 4In der Liste wird auch der erforderliche Untersuchungsumfang für die Aufbereitungsstoffe spezifiziert. 5Zur Desinfektion von Trinkwasser dürfen nur Verfahren zur Anwendung kommen, die einschließlich der Einsatzbedingungen, die ihre hinreichende Wirksamkeit sicherstellen, in die Liste aufgenommen wurden. 6Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und im Bundesanzeiger sowie im Internet veröffentlicht.

(2) Für Zwecke der Aufbereitung und Desinfektion dürfen Stoffe in folgenden besonderen Fällen nur eingesetzt werden, nachdem sie in der Liste nach Absatz 1 veröffentlicht wurden:

1.
für den Bedarf der Bundeswehr im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung;

2.
für den zivilen Bedarf in einem Verteidigungsfall im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat;

3.
in Katastrophenfällen oder bei Großschadensereignissen bei ernsthafter Gefährdung der Wasserversorgung mit Zustimmung der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

(3) 1Die Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn die Stoffe und Verfahren unter den in Absatz 1 genannten Bedingungen hinreichend wirksam sind und keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben. 2Aufbereitungsstoffe, die

1.
in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder

2.
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind,

werden in die in Absatz 1 genannte Liste aufgenommen, wenn das Umweltbundesamt festgestellt hat, dass mit ihnen das in Deutschland geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. 3Das Ergebnis von Prüfungen, die bereits im Herkunftsmitgliedstaat, der Türkei oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgenommen worden sind, wird bei dieser Feststellung durch das Umweltbundesamt berücksichtigt.

(4) Das Umweltbundesamt entscheidet über die Erstellung und Fortschreibung der Liste, insbesondere über die Aufnahme von Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren, nach Anhörung der Länder, der Bundeswehr und des Eisenbahn-Bundesamtes, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände.

(5) 1Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, Behörden, technische Regelsetzer im Bereich der Versorgung mit Trinkwasser sowie diejenigen, die Aufbereitungsstoffe oder Desinfektionsverfahren herstellen, einführen oder verwenden, können beim Umweltbundesamt Anträge stellen, um Aufbereitungsstoffe oder Desinfektionsverfahren in die Liste nach Absatz 1 aufnehmen zu lassen. 2Sie haben die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen nach Absatz 3 zu übermitteln. 3Wenn das Umweltbundesamt feststellt, dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 erfüllt sind, nimmt es den Aufbereitungsstoff oder das Desinfektionsverfahren bei der nächsten Fortschreibung in die Liste nach Absatz 1 auf.

(6) Einzelheiten zu den Verfahren nach den Absätzen 4 und 5 legt das Umweltbundesamt in einer Geschäftsordnung fest.

(7) 1Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben bei der Zugabe von Aufbereitungsstoffen und dem Einsatz von Desinfektionsverfahren die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 12 zu erfüllen. 2Sie dürfen Wasser nicht als Trinkwasser abgeben und anderen nicht als Trinkwasser zur Verfügung stellen, wenn das Wasser ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 mit Aufbereitungsstoffen oder Desinfektionsverfahren aufbereitet wurde, für die das Umweltbundesamt nicht nach den Absätzen 1 bis 3 festgestellt hat, dass die Aufbereitungsstoffe oder Desinfektionsverfahren hinreichend wirksam sind und keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben.





 

Frühere Fassungen von § 11 TrinkwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 99 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 18.11.2015 BGBl. I S. 2076
aktuell vorher 14.12.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 03.05.2011 BGBl. I S. 748
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 363 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 TrinkwV Mikrobiologische Anforderungen (vom 01.11.2011)
... Chlordioxid oder andere geeignete Desinfektionsmittel oder -verfahren, die gemäß § 11 in einer Liste des Umweltbundesamtes aufgeführt sind, ...
§ 12 TrinkwV Ausnahmegenehmigungen (vom 14.12.2012)
... Ist für die Entscheidung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 die Erprobung eines Aufbereitungsstoffes oder Desinfektionsverfahrens ... erforderlich, so kann das Umweltbundesamt auf Antrag befristete Ausnahmen von § 11 Absatz 1 Satz 1 und 5 sowie Absatz 2 genehmigen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ... ist auf das notwendige Maß zu beschränken und zu befristen. § 11 Absatz 1 Satz 6 gilt entsprechend. (2) Das Umweltbundesamt kann die Ausnahmegenehmigung ... ergeben, dass der Aufbereitungsstoff oder das Desinfektionsverfahren den Anforderungen des § 11 Absatz 3 Satz 1 nicht ...
§ 14 TrinkwV Untersuchungspflichten (vom 25.09.2021)
... eingehalten werden; 5. Untersuchungen zur Feststellung, ob die Anforderungen des § 11 eingehalten werden. (2) Die Untersuchungen des Trinkwassers nach Absatz 1 ...
§ 16 TrinkwV Besondere Anzeige- und Handlungspflichten (vom 09.01.2018)
... Tätigkeit abgegeben wird, nach Buchstabe d und e oder Buchstabe f haben die nach § 11 Absatz 1 Satz 1 oder § 12 Absatz 1 verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie ihre Konzentrationen im Trinkwasser ... nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d, e und f kann das Umweltbundesamt in der Liste nach § 11 Absatz 1 oder in der Ausnahmegenehmigung nach § 12 Absatz 1 eine abweichende ... Buchstabe a, b, d, e oder Buchstabe f ferner bei Beginn der Zugabe eines Aufbereitungsstoffes nach § 11 Absatz 1 Satz 1 oder § 12 Absatz 1 diesen und seine Konzentration im Trinkwasser unverzüglich den ...
§ 20 TrinkwV Anordnungen des Gesundheitsamtes (vom 09.01.2018)
... 2 festgesetzten Grenzwerte, die Nichteinhaltung der nach § 7 in Verbindung mit Anlage 3 und § 11 Abs. 1 Satz 1 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen oder ein anderer Umstand hindeutet, oder um ...
§ 24 TrinkwV Straftaten (vom 09.01.2018)
... nach Buchstabe f vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 oder § 11 Absatz 7 Satz 2 Wasser als Trinkwasser abgibt oder anderen zur Verfügung stellt. (2) Wer durch ...
Anlage 2 TrinkwV (zu § 6 Absatz 2) Chemische Parameter (vom 09.01.2018)
... kann auch durch die Analyse des Trink- wassers erbracht werden. Die Anforderungen nach § 11 bleiben unberührt 2 Benzol 0,0010  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Artikel 1 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
§ 21 TrinkwV Ausnahmen
... der Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung - 24. Änderung - vom 14. Oktober 2022 (BAnz AT 31.10.2022 B14) einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 18.11.2015 BGBl. I S. 2076
Artikel 1 3. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... durch die Wörter „Absätze 1 bis 5 sowie 6 und 7" ersetzt. 5a. In § 11 Absatz 1 Satz 7 werden die Wörter „Trinkwasserverordnung 2001 in der Fassung der 17. Änderung, ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 99 11. ZustAnpV Änderung der Trinkwasserverordnung
...  In § 11 Absatz 2 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch ...

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 03.05.2011 BGBl. I S. 748, 2062
Artikel 1 1. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung (vom 14.10.2011)
... „oder andere geeignete Desinfektionsmittel oder -verfahren, die gemäß § 11 in einer Liste des Umweltbundesamtes aufgeführt sind," eingefügt. 6. ... werden die Wörter „und Desinfektion" angefügt. 10. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... gilt die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung 2001 in der Fassung der 12. Änderung, Stand Dezember 2009." ... werden; 5. Untersuchungen zur Feststellung, ob die Anforderungen des § 11 eingehalten werden. (2) Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen nach Absatz 1 ... nach Buchstabe d und e oder Buchstabe f haben die verwendeten Aufbereitungsstoffe nach § 11 Absatz 1 Satz 1 und ihre Konzentrationen im Trinkwasser schriftlich oder auf Datenträgern ... a, b, d, e oder Buchstabe f ferner bei Beginn der Zugabe eines Aufbereitungsstoffes nach § 11 Absatz 1 Satz 1 diesen und seine Konzentration im Trinkwasser unverzüglich den betroffenen ... nach Buchstabe f vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 7 Satz 2 Wasser als Trinkwasser abgibt oder anderen zur Verfügung stellt." ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... „oder im elektronischen Bundesanzeiger*)" gestrichen. (19) In § 11 Absatz 1 Satz 6 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 2 IfSMoG Änderung der Trinkwasserverordnung
... Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 7 wird aufgehoben. b) ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 363 9. ZustAnpV Trinkwasserverordnung
...  In § 9 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 1 und 3 und Abs. 10, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 und der Anlage 3 (zu § 7) Nr. 4 Satz ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 2. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... für Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c." 6. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 7 werden die Wörter „in ... einer Ausnahmegenehmigung nach § 12" eingefügt. 7. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Ausnahmegenehmigungen ... 12 Ausnahmegenehmigungen (1) Ist für die Entscheidung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 die Erprobung eines Aufbereitungsstoffes oder Desinfektionsverfahrens ... erforderlich, so kann das Umweltbundesamt auf Antrag befristete Ausnahmen von § 11 Absatz 1 Satz 1 und 5 sowie Absatz 2 genehmigen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ... Ausnahmegenehmigung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und zu befristen. § 11 Absatz 1 Satz 6 gilt entsprechend. (2) Das Umweltbundesamt kann die ... ergeben, dass der Aufbereitungsstoff oder das Desinfektionsverfahren den Anforderungen des § 11 Absatz 3 Satz 1 nicht genügt." 8. § 13 wird wie folgt geändert: ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „verwendeten Aufbereitungsstoffe nach § 11 Absatz 1 Satz 1 und" durch die Wörter „nach § 11 Absatz 1 Satz 1 oder § ... nach § 11 Absatz 1 Satz 1 und" durch die Wörter „nach § 11 Absatz 1 Satz 1 oder § 12 Absatz 1 verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie" ersetzt. ... nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d, e und f kann das Umweltbundesamt in der Liste nach § 11 Absatz 1 oder in der Ausnahmegenehmigung nach § 12 Absatz 1 eine abweichende ... festlegen." cc) Im neuen Satz 4 werden nach den Wörtern „§ 11 Absatz 1 Satz 1" die Wörter „oder § 12 Absatz 1" eingefügt. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Trinkwasser-Gebührenverordnung (TrinkwGebV)
V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4108; aufgehoben durch § 3 zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 1 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage TrinkwGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis
... eines Aufbereitungsstoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste nach § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag nach § 11 Absatz 5 der ... in die Liste nach § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag nach § 11 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung   1.1 Aufnahme ...