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§ 12 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

neugefasst B. v. 10.03.2016 BGBl. I S. 459; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2126-13-1 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 12 Ausnahmegenehmigungen


§ 12 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) 1Ist für die Entscheidung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 die Erprobung eines Aufbereitungsstoffes oder Desinfektionsverfahrens erforderlich, so kann das Umweltbundesamt auf Antrag befristete Ausnahmen von § 11 Absatz 1 Satz 1 und 5 sowie Absatz 2 genehmigen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Erprobung keine Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt zu erwarten ist. 2Die Ausnahmegenehmigung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und zu befristen. 3§ 11 Absatz 1 Satz 6 gilt entsprechend.

(2) Das Umweltbundesamt kann die Ausnahmegenehmigung widerrufen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Aufbereitungsstoff oder das Desinfektionsverfahren den Anforderungen des § 11 Absatz 3 Satz 1 nicht genügt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung V. v. 5. Dezember 2012 BGBl. I S. 2562 m.W.v. 14. Dezember 2012

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Frühere Fassungen von § 12 TrinkwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 03.05.2011 BGBl. I S. 748
aktuellvor 01.11.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 12 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 TrinkwV Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (vom 27.06.2020)
... Desinfektionsverfahren die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 12 zu erfüllen. Sie dürfen Wasser nicht als Trinkwasser abgeben und anderen nicht ... als Trinkwasser zur Verfügung stellen, wenn das Wasser ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 mit Aufbereitungsstoffen oder Desinfektionsverfahren aufbereitet wurde, für die das ...
§ 16 TrinkwV Besondere Anzeige- und Handlungspflichten (vom 09.01.2018)
... wird, nach Buchstabe d und e oder Buchstabe f haben die nach § 11 Absatz 1 Satz 1 oder § 12 Absatz 1 verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie ihre Konzentrationen im Trinkwasser schriftlich oder auf ... kann das Umweltbundesamt in der Liste nach § 11 Absatz 1 oder in der Ausnahmegenehmigung nach § 12 Absatz 1 eine abweichende Aufzeichnungshäufigkeit festlegen. Die Aufzeichnungen sind vom ... f ferner bei Beginn der Zugabe eines Aufbereitungsstoffes nach § 11 Absatz 1 Satz 1 oder § 12 Absatz 1 diesen und seine Konzentration im Trinkwasser unverzüglich den betroffenen Anschlussnehmern ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 03.05.2011 BGBl. I S. 748, 2062
Artikel 1 1. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung (vom 14.10.2011)
... menschlichen Gebrauch" durch das Wort „Trinkwasser" ersetzt. 11. § 12 wird aufgehoben. 12. Die §§ 13 und 14 werden wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 2 IfSMoG Änderung der Trinkwasserverordnung
... als Trinkwasser zur Verfügung stellen, wenn das Wasser ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 mit Aufbereitungsstoffen oder Desinfektionsverfahren aufbereitet wurde, für die das ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 2. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... „Absatz 1 Satz 1" die Wörter „oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 12 " eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach den Wörtern „Absatz ... „Absatz 1" die Wörter „oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 12 " eingefügt. 7. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: ... nach § 12" eingefügt. 7. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Ausnahmegenehmigungen (1) Ist für ... 7. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Ausnahmegenehmigungen (1) Ist für die Entscheidung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 ... Absatz 1 Satz 1 und" durch die Wörter „nach § 11 Absatz 1 Satz 1 oder § 12 Absatz 1 verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie" ersetzt. bb) Nach Satz 1 wird ... Umweltbundesamt in der Liste nach § 11 Absatz 1 oder in der Ausnahmegenehmigung nach § 12 Absatz 1 eine abweichende Aufzeichnungshäufigkeit festlegen." cc) Im neuen ... nach den Wörtern „§ 11 Absatz 1 Satz 1" die Wörter „oder § 12 Absatz 1" eingefügt. c) Folgender Absatz 7 wird angefügt:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Trinkwasser-Gebührenverordnung (TrinkwGebV)
V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4108; aufgehoben durch § 3 zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 1 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage TrinkwGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis
... zur Erprobung von Aufbereitungsstoffen oder Desinfektionsverfahren nach § 12 Absatz 1 Satz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag 400 - 500 ...


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